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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sämtlichen Lieferungen und Leistungen der Firma Rosenberger-Filcon GmbH liegen diese Bedingungen zugrunde, sowie gegebenenfalls etwaig gesondert aufgeführte vertragliche Vereinbarungen. Anders lautende Bedingungen des Kunden werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.

1. Angebot

Unsere Angebote basieren auf den Angaben des Interessenten. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Werden bei der Herstellung von uns im Auftrag des Bestellers dessen Muster, Zeichnungen oder sonstige Angaben verwendet, so trägt der Besteller uns gegenüber die alleinige Verantwortung dafür, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Er trägt auch die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben.

2. Umfang der Lieferung

Für den Umfang der Lieferung ist alleine die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend. Nebenabreden und änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von uns.

3. Preis, Zahlung und Lieferung

a) Alle Preise gelten "ab Werk", ausschließlich Verpackung, diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Versandweg- und Mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, uns überlassen. Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

b) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

c) Rechnungen sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Wir behalten uns bei Erstbestellungen die Lieferung gegen Vorkasse vor. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. MWSt. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist derjenige Tag maßgebend, an welchem uns der Betrag vorliegt.

d) Im Falle höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Streiks oder Aussperrungen, einschränkender behördlicher Maßnahmen, unverschuldeter Betriebsstörungen und zwar sowohl bei uns als auch bei unseren Vorlieferanten sind wir für die Dauer dieser Behinderung und deren Nachwirkungen von der eingegangenen Lieferverpflichtung frei. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Behinderung.

e) Lieferfristen gelten als eingehalten mit Versendung des Liefergegenstandes ab Werk oder ab Zugang der Mitteilung über die Versandbereitschaft beim Besteller. Zulässig sind auch Teillieferungen.

f) Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen, ausser die Verzögerung beruht auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung unsererseits.

4. Gewährleistung

a) Der Kunde muss die Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften prüfen; offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen durch schriftliche Anzeige an uns zu melden.

b) Bei berechtigten und rechtzeitig gemeldeten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Reparatur der defekten Ware bzw. des defekten Teils der Ware oder durch Austausch von Teilen bzw. Ersatzlieferung.

c) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel an der Lieferung von dritter Seite oder durch Manipulation vom Besteller verursacht wurde.

d) Kein Mangel liegt vor, wenn der Mangel aus einem der nachfolgenden Gründe entstanden ist: Unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder einen Dritten, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

e) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen

f) Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den unter 4a bis 4e genannten Bedingungen. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf groben Verschulden unsererseits.

5. Gefahrenübergang und Entgegennahme

Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder vom Tage der Meldung des Versandes, und zwar auch im Falle wenn Teillieferungen erfolgen.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum vor an sämtlichen Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag.

7. Gerichtsstand

Der Gerichtstand der Firma Rosenberger-Filcon GmbH ist Ottobrunn.
Für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten gilt der unser Gerichtstand als vereinbart. Im Verhältnis zwischen uns und dem Besteller bzw. Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder im Laufe der Vertragsverpflichtung werden so bleiben alle übrigen Bestimmungen gültig.

 

ROSENBERGER-FILCON GmbH

So finden Sie uns

Rosenberger-Filcon GmbH
Siemensstraße 7
85521 Ottobrunn

Telefon: 089 - 629 70 40
Fax: 089 - 629 70 410

E-Mail: info@rosenberger-filcon.de

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